Es stelle sich bei diesen Aussagen die Frage, warum sie dann seine Anrufe ignoriert habe. - Sodann habe er falsch ausgesagt, als er angegeben habe, er habe die Privatklägerin nach den Möbeln, welche sie gewollt und bei ihm abgeholt habe, nicht mehr kontaktiert, was gemäss seinen Aussagen spätestens im Juli 2018 gewesen sein dürfte. Die ermittelten Anrufe würden eindeutig belegen, dass er zwischen dem 15. und 18. September 2018 insgesamt neun Mal versucht habe, die Privatklägerin anzurufen. Insgesamt bestünden gemäss der Vorinstanz erhebliche Zweifel an den Aussagen des Beschuldigten.