Der Beschuldigte lasse weiter kein gutes Haar an der Privatklägerin. Im Gegensatz dazu sehe er sich selbst gerne als Wohltäter. Ein solches Verhalten müsse als dominant, überheblich und arrogant bezeichnet werden. Eine Empathie für die Privatklägerin lasse sich gänzlich missen, wobei er nicht müde werde, in theatralischer Art und Weise zu betonen, was für ein Gutmensch er selbst doch sei. So könne er gemäss seinen Aussagen nicht einmal einer Ameise etwas antun. Auch könne er nicht einmal eine Rose pflücken.