Er habe auch den sexuellen Verkehr nicht bestritten, dieser sei jedoch immer mit ihrer Einwilligung erfolgt. - Der Beschuldigte sei aber auch nicht bei der sinngemässen Bestreitung der Vorwürfe geblieben, sondern habe zu massiven Gegenvorwürfen/Gegenangriffen ausgeholt. So habe er beispielsweise ausgesagt, er habe ihr nie eine Ohrfeige verpasst und sei auch nie anderweitig gewalttätig geworden. Er könne nicht einmal einem Tier oder einer Pflanze etwas antun. Er habe nie seine Hand gegen sie erhoben. Wenn er je ihren Arm gehalten habe, dann nur, um zu verhindern, dass sie ihn schlage.