Diese Aussagen habe er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wieder relativiert, sich plump entschuldigt oder seine früheren Aussagen alternativ erklärt. So z.B., dass es bei den Anrufen um Geld gegangen sei, welches die Schwester der Privatklägerin ihm schulde, um dann später anzugeben, er habe die Privatklägerin zum Essen einladen wollen, wobei sich die Frage stelle, warum man jemanden um 05:45:48 Uhr anrufen müsse, um ihn zum Essen einzuladen. Er habe auch den sexuellen Verkehr nicht bestritten, dieser sei jedoch immer mit ihrer Einwilligung erfolgt.