Vorinstanzliche Ausführungen Auch die Aussagen des Beschuldigten hat die Vorinstanz sorgfältig und detailliert auseinandergenommen und gewürdigt. Sie hat ihre Schlussfolgerungen auf folgende Erkenntnisse gestützt (pag. 507 ff.): - Der Beschuldigte stelle sich durchgehend als Opfer dar und sehe sich gemäss eigenen Angaben als äusserst verständnisvollen, hilfsbereiten Menschen. - Er habe unter anderem auch eingestanden, dass er den Behörden ein Schreiben geschickt habe, wonach sie die Privatklägerin in die Türkei ausschaffen und ihr die Aufenthaltsbewilligung entziehen sollen.