Auf Frage, ob er sie noch einmal kontaktiert habe, gab sie an, er sei das Jahr zuvor bei ihrem Arbeitgeber in X.________ (Ort) (W.________) aufgetaucht und habe mit ihrem Chef durch das Bedienungsfenster gesprochen. Er habe ihm gesagt, sie sei eine schlechte Frau und man solle sie nicht anstellen. Man habe ihr daraufhin auch keinen Vertrag ausgestellt. Sie sei danach im betreffenden Monat nicht mehr zur Arbeit gegangen, weil sie Angst gehabt habe (pag. 780 Z. 21 ff.). Der Beschuldigte stritt diesen Vorfall nicht gänzlich ab, erklärte aber, er habe nicht gewusst, dass sie dort arbeite (pag. 800 Z. 21 ff.).