Die Aussagen der Privatklägerin mögen teilweise karg und ausweichend wirken. So wollte sie bspw. keine weiteren Aussagen mehr tätigen, als sie mit den Fragen etwas in die Enge getrieben wurde (vgl. pag. 100). Einerseits kann dies auf die Übersetzung zurückgeführt werden. Ein solches Aussageverhalten bei Opfern ist aber regelmässig auch Ausdruck emotionaler Belastung und einer beengten Gefühlslage. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass sich die Privatklägerin immer noch in Behandlung bei einem Psychiater befindet, hauptsächlich wegen der Vorfälle mit dem Beschuldigten.