18 an, dass der Beschuldigte vorbeigekommen sei und mit ihrem Chef durch das Ausgabefenster des W.________ in X.________ (Ort) gesprochen habe. Der Betrieb sei dann an einen neuen Ort umgezogen und sie habe Aussichten auf Weiterbeschäftigung gehabt. Diese Angaben entsprachen der Wahrheit, der Betrieb verzeichnete per März 2021 tatsächlich eine Sitzverlegung nach Y.________ (Ort). Zu den Verbesserungen ihrer Aussagen Weiter hat die Privatklägerin ihre Aussagen spontan verbessert, was ebenfalls für deren Glaubhaftigkeit spricht.