Sie erklärt spontan, dass sie seit Jahren an Hämorrhoiden leide (pag. 120 Z. 272) und dass ihr (früherer) Ex-Mann sie auch bereits anal genötigt hatte, was der Beschuldigte gewusst habe, wie er auch gewusst habe, dass sie das nicht möge (pag. 120 Z. 251 ff.). Sie wiederholt zweimal, dass sie nach dem Würgen im Korridor hingekniet sei, um sich zu sammeln. Er sei ins Wohnzimmer gegangen. Er habe irgendetwas getrunken, Kaffee oder Tee (pag. 133 Z. 761 ff.). Dies sind detailreiche und originelle Aussagen, welche die Privatklägerin wohl kaum so ausgesagt hätte, wäre es nicht so gewesen.