Sie brachte die einzelnen Tathandlungen, die dabei erlebten negativen Gefühle und den Grad ihres eigenen Widerstandes trotzt zahlreicher Vorfälle nicht durcheinander, sondern konnte diese – auch aus dem chronologischen Zusammenhang gerissen – den verschiedenen Vorfällen mit dem Beschuldigten klar zuordnen. Zum Detailreichtum resp. der Originalität ihrer Aussagen Den ersten erzwungenen Analverkehr schilderte die Privatklägerin zwar auf Frage hin und nicht in freier Erzählung, aber dennoch in allen Details (pag. 95 Z. 406 ff.). Sie erklärt spontan, dass sie seit Jahren an Hämorrhoiden leide (pag.