91 Z. 319 f.). Die Straf- und Zivilklägerin war sich jedenfalls bewusst, wer welche Rolle im Trennungs- und im Scheidungsverfahren eingenommen hat, was ihre Aussage bestätigt, dass sie den Schritt gemacht habe, sich zu trennen und der Beschuldigte die Scheidung sofort gewollt und nicht noch zwei Jahre habe warten wollen und sie dann zu dem eingewilligt habe, was die Gesetze vorschrei-