Allerdings ist unklar, ob sie dies wirklich so gemeint und sich nicht bspw. auf die Trennung statt die Scheidung bezogen hat. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Privatklägerin – wie sie an anderer Stelle selber einräumte – einer Scheidung (nicht Trennung) wegen ihrer Familie resp. ihrem konservativen Vater klar kritisch gegenüberstand (pag. 91 Z. 319 f.).