Mit anderen Worten hatte sie die Wohnung an der O.________(Ort) in O.________ (Ort) (14 Gehminuten vom ehemals ehelichen Domizil entfernt), welche sie nach der Trennung Ende Februar 2017 bezogen hatte, im Februar 2018 bereits wieder verlassen, weil sie für das Sozialamt zu teuer war (kurzzeitig wohnungslos, pag. 13), und konnte dann am 1. April 2018 eine Wohnung an der U.________ (Ort) beziehen (pag. 282; 289). In dieser Wohnung lebt sie auch heute noch. Die zeitweilig im Strafverfahren benutzte Adresse an der V.__