Es dürfte klar sein, dass ihr Vertreter sie vorgängig darüber aufgeklärt habe, wie ein Strafverfahren ablaufe und was alles auf sie zukomme. Die Frage, ob sich eine Frau – insbesondere mit muslimischem Hintergrund und aufgewachsen in einer patriarchalischen Familie – im Wissen darum, dass sie in der Schweiz bleiben dürfe, trotzdem freiwillig der Belastung eines Strafverfahrens, insbesondere eines solchen im Sexualbereich, aussetze, die genannten Aussagen tätige und sich so wie dargelegt verhalte, wenn die Vorwürfe nicht stim-