Aus den Migrationsakten gehe hervor, dass sie selbst zwar keinen Flüchtlingsstatus habe, das Bundesamt für Migration ihr aber auf Grund der Eheschliessung mit dem Beschuldigten (Stichwort: Einheit der Familie) am 3. Dezember 2014 Asyl gewährt und sie als Flüchtling anerkannt habe. Nach der Trennung im Februar 2017 sei der Migrationsdienst des Kantons Bern mit der Frage an das Staatssekretariat für Migration (nachfolgend: SEM) gelangt, ob sie weiterhin Anspruch auf die Flüchtlingseigenschaft habe.