- Es sei zwar durchaus richtig, dass sie nach der Trennung im Februar 2017 ein ambivalentes Verhalten gegenüber dem Beschuldigten an den Tag gelegt habe, indem sie sich auch weiterhin mit ihm getroffen habe, zu ihm nach Hause gegangen sei, ihm im Haushalt geholfen habe und sogar noch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt habe. Ein solches Verhalten sei aber bei Opfer längerdauernder sexueller Gewalt, die mit Drohungen und Einschüchterungen verbunden gewesen seien, immer wieder zu beobachten. Dass sie aber auch dies in ihren Aussagen nicht verschwiegen habe, sei ein weiterer Punkt, der für ihre Glaubwürdigkeit spreche.