Im Gegenteil sei vielmehr davon auszugehen, dass es gerade diese Behandlung gewesen sei, die es ihr schlussendlich ermöglicht habe, mit weiteren, aussenstehenden Personen über das Erlebte zu sprechen. - Es sei zwar durchaus richtig, dass sie nach der Trennung im Februar 2017 ein ambivalentes Verhalten gegenüber dem Beschuldigten an den Tag gelegt habe, indem sie sich auch weiterhin mit ihm getroffen habe, zu ihm nach Hause gegangen sei, ihm im Haushalt geholfen habe und sogar noch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt habe.