Denn es sei klar, dass die Bereitschaft und das Vertrauen, darüber zu sprechen, erst wachsen müsse. Bereits im Eheschutzgesuch, welches ihr Anwalt am 21. September 2016 eingereicht habe, sei aber schon von Drohungen seitens des Beschuldigten die Rede. Die Vorwürfe in der am 22. August 2018 eingereichten Anzeige würden daher nicht einfach aus heiterem Himmel kommen. - Weiter sei auch kaum vorstellbar, dass die Privatklägerin ihre Betroffenheit und ihre Emotionen, die in den Einvernahmen zum Vorschein gekommen seien, einfach nur vorgetäuscht habe.