Er habe versucht, sie zu erwürgen, aber sie könne sich erinnern, dass es kurz gewesen sei. Es habe nachträglich nicht weh getan. Er sei erst in sie eingedrungen, nachdem er die Hände von ihrem Hals weggenommen habe. - Die Aussagen der Privatklägerin könnten auch in Einklang mit den objektiven Beweismitteln gebracht werden. So habe er das letzte Mal am 18. September [2018] angerufen, was mit der ausgewerteten Anrufliste vom iPhone S1 des Beschuldigten übereinstimme.