12 Anwalt für die Scheidung aufgesucht habe. Als der Beschuldigte sie vergewaltigt und dabei den Mund zugehalten habe, seien sie schon getrennt gewesen, das müsse ca. April / Mai 2017 gewesen sein. Der Vorfall mit dem Messer am Hals sei im Dezember 2016 oder anfangs 2017 gewesen. Die Tochter habe damals schon nicht mehr bei ihnen gewohnt, sie selbst habe aber immer noch beim Beschuldigten gewohnt. Es sei ziemlich warm gewesen und sie habe nicht viel getragen, als er sie in ihrer Wohnung gewürgt und vergewaltigt habe. Es sei im Mai 2017 oder Juni 2017 gewesen.