sei es, wenn sie hierbleibe oder in die Türkei müsse. Obwohl der Beschuldigte während ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft nicht anwesend gewesen sei, habe sie gesagt, es komme ihr so vor, ob direkt neben ihr sei; so nahe bei ihr, dass sie nicht sprechen könne. Sie habe Angst, obwohl er nicht bei ihr im Zimmer sei. Nach dem ersten Analverkehr hätten sie ca. einen Monat keinen Geschlechtsverkehr gehabt, da sie sehr traurig über den ersten Vorfall gewesen sei. Sie könne sich nur noch an die Angst erinnern, als er ihr das Messer an den Hals gehalten habe. Wie lange es gedauert habe, könne sie nicht sagen.