- Ihre Aussagen würden auch verfahrensunabhängige Details enthalten. So habe er ihr vor der Vergewaltigung die Hose, das T-Shirt und die Unterhose weggezogen. Den BH habe er nur raufgezogen. Beim Übergriff in ihrer Wohnung sei sie mit dem Rücken auf der Matratze gelegen, aber halb auch daneben. Ein Teil ihrer Pobacke habe über den Rand der Matratze herausgeschaut; zuvor hätten sie noch Kaffee getrunken und die Kaffeetassen seien immer noch auf dem Boden gewesen. Weiter gebe sie an, der Zeuge R.________ sei ein ganz schlanker.