Sie erkläre nicht einfach pauschal, es sei zu sexuellen Übergriffen und weiteren Eingriffen seitens des Beschuldigten gekommen, sondern sie schildere beispielsweise den ersten Analverkehr doch detailliert und gebe auch zu, dass es nach dem ersten Mal nicht mehr so schlimm gewesen sei. Sie schildere auch detailliert, wie er ihr den Mund zugehalten habe, als er sie vergewaltigt habe, sie an den Haaren gezogen und ihr ein Messer an den Hals gehalten und dabei gedroht habe, sie zu töten oder wie der Geschlechtsverkehr abgelaufen sei, als er sie in seiner Wohnung resp. in ihrer Wohnung gewürgt habe.