10 9. Allgemeines Aussageverhalten 9.1 Aussagen der Privatklägerin 9.1.1. Vorinstanzliche Ausführungen Die Vorinstanz hat sich sorgfältig und im Detail mit dem Aussageverhalten der Privatklägerin auseinandergesetzt. Sie hat ihre Aussagen einzeln und im Zusammenhang mit ihren anderen Aussagen sowie jenen des Beschuldigten, aber auch vor dem Hintergrund der objektiven Beweismittel gewürdigt.