Mit Klage vom 25. Februar 2019 reichte der Beschuldigte erneut die Scheidung beim zuständigen Gericht ein (pag. 678 ff.). Am 29. August 2019 fand die Einigungsverhandlung der Ehescheidung auf Klage in Anwesenheit des Beschuldigten und der Privatklägerin statt, wobei zwischen den Ehegatten eine Scheidungsvereinbarung abgeschlossen und folglich die Ehe mit Entscheid vom 29. August 2019 geschieden wurde (pag. 684 ff.). Wie auch bereits die Vorinstanz treffend erkannte, liegen nur wenige objektive Beweismittel vor (pag.