Im Rahmen des einvernehmlichen, vaginalen Geschlechtsverkehrs mit C.________ rieb A.________ im N.________ (Ort) erstmals ca. im April / Mai 2016 und in der Folge zu einem unbekannten Zeitpunkt im Zeitraum von ca. April / Mai 2016 bis April 2018 weitere dreimal seinen Penis an ihrem Hintern resp. Analbereich und drang dann unerwartet anal in sie ein, obwohl er wusste, dass C.________ das nicht wollte. A.________ drückte C.________ dabei aufs Bett, hielt sie an Handgelenken / Armen und Hüften fest und penetrierte sie bis er zum Orgasmus kam, obwohl C.________ sagte, er solle aufhören, schrie und versuchte, A._____