7 Nicht der Rechtskraft zugänglich und demnach ebenfalls von der Kammer zu überprüfen sind die Verfügungen betreffend die DNA (Ziff. VI/3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. VI/4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Von der Kammer zu überprüfen sind demnach der Schuldpunkt im Rahmen von Ziff.