4. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig zu erteilen. 5. Das Urteil sei dem Bewährungs- und Vollzugdienst des Kantons Bern, der Koordinationsstelle Strafregister und dem Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern schriftlich mitzuteilen. 6. Das Honorar der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten sei zu bestimmen (Art. 135 StPO). 7. Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen zu erlassen.