2. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 3'600.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von drei Jahren; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00 unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe auf 10 Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung. 4. Es sei eine Landesverweisung von 10 Jahren anzuordnen. 5. A.________ [recte: A.________] sei zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 750.00 gemäss Art. 21 VKD) zu verurteilen.