VI. Die Verfahrenskosten beider Instanzen seien vom Kanton Bern zu tragen VII. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gemäss seiner Kostennote festzusetzen. VIII. Die beschlagnahmten zwei Natels von Herrn A.________ seien ihm zurückzugeben. IX. Es seien weitere Verfügungen betr. Lösung [recte: Löschung] des DNA-Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten zu treffen. 4 Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete Namens und im Auftrag der Straf- und Zivilklägerin folgende Anträge (pag. 828): I.