3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit seiner Berufungserklärung reichte Fürsprecher B.________ diverse Unterlagen ein und beantragte, diese zu den Akten zu erkennen. Weiter beantragte er die Befragung des Beschuldigten und der Privatklägerin sowie die Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens über die Privatklägerin [recte: Glaubhaftigkeitsgutachten über die Aussagen der Privatklägerin] (pag. 582 ff.). Mit schriftlich begründetem Beschluss vom 6. August 2021 hiess die Kammer den Antrag des Beschuldigten auf Parteieinvernahmen (unter Konfrontationsvermeidung) gut und erkannte die vom Beschuldigten eingereichten Unterlagen zu den Akten.