2 habe (pag. 477). Mit Verfügung vom 28. Mai 2021 hiess die Vorinstanz den Anwaltswechsel gut, entliess Rechtsanwalt E.________ aus dem amtlichen Mandat und setzte Fürsprecher B.________ als neuen amtlichen Verteidiger des Beschuldigten ein (pag. 478 ff.). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 9. Juni 2021 und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag eröffnet (pag. 483 ff.). Mit Eingabe vom 6. Juli 2021 erklärte Fürsprecher B.______