Bezahlung einer Genugtuung von CHF 18'000.00 samt Zins an die Privatklägerin, ohne Kostenausscheidung. Abschliessend wurde die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (nachfolgend: SIS) angeordnet, die Rückgabe zweier Natels an den Beschuldigten verfügt und die nötigen Zustimmungen zur Löschung des DNA-Profils sowie der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt.