Zudem wurde er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 3’600.00, unter Gewährung des bedingten Vollzuges bei einer Probezeit von drei Jahren, zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung, sowie zu einer Landesverweisung von 10 Jahren verurteilt. Weiter auferlegte die Vorinstanz dem Beschuldigten die Bezahlung der Verfahrenskosten im Umfang von CHF 13'346.00. Nach der Festsetzung der amtlichen Entschädigungen sowie der Rück- und Nachzahlungspflichten des Beschuldigten verurteilte ihn die Vorinstanz im Zivilpunkt zur