In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten verurteilt, unter Anrechnung eines Tages ausgestandener Polizeihaft. Zudem wurde er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 3’600.00, unter Gewährung des bedingten Vollzuges bei einer Probezeit von drei Jahren, zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung, sowie zu einer Landesverweisung von 10 Jahren verurteilt.