Hingegen wurde der Beschuldigte schuldig erklärt der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, der Drohung, der Tätlichkeit und des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, alles mehrfach begangen z.N. der Privatklägerin. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten verurteilt, unter Anrechnung eines Tages ausgestandener Polizeihaft.