Weiter wurde der Beschuldigte freigesprochen von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich mehrfach begangen, z.N. der Privatklägerin, ohne Ausrichtung einer Entschädigung, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (10 %) an den Kanton Bern. Hingegen wurde der Beschuldigte schuldig erklärt der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, der Drohung, der Tätlichkeit und des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, alles mehrfach begangen z.N. der Privatklägerin.