(nachfolgend: Beschuldigter) wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede, Beschimpfung (mehrfach) und Tätlichkeiten (mehrfach), alles angeblich begangen z.N. der Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Privatklägerin) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein. Weiter wurde der Beschuldigte freigesprochen von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich mehrfach begangen, z.N. der Privatklägerin, ohne Ausrichtung einer Entschädigung, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (10 %) an den Kanton Bern.