1. Im Falle der Anhaltung geht A.________ zurück in den Massnahmenvollzug. 2. Die Ausschreibung von A.________ zur Verhaftung im Schengener Informationssystem wird per sofort revoziert. 3. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 4. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des über A.________ erstellten DNA-Profils (PCN AF.________; AG.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitigt erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA- ProfilG).