2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 3’000.00, teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. November 2019 sowie der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. November 2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: