52 2. der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. November 2019 für eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'650.00, gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde und die Strafe zu vollziehen ist; D. A.________ verurteilt wurde zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 37'409.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). E. Im Zivilpunkt verfügt wurde: