11. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen bzw. festgestellt in der Zeit von 25.08.2019 bis 20.09.2019 sowie von 22.09.2019 bis 14.12.2019 in der Region Bern, D.________, E.________ und F.________ durch Konsum von Marihuana und Kokain (Ziff. 12 der AKS); C. 1. der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. November 2019 für eine Freiheitsstrafe von 17½ Monaten gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde und die Strafe zu vollziehen ist;