8. der Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz, mehrfach begangen 8.1. durch vorsätzliches Betreten des Bahngebietes ohne Erlaubnis und trotz Verbotsschild, begangen am 25.11.2019 in G.________ (Ziff. 9.1 der AKS); 8.2. durch Befahren des Bahnbetriebsgebietes ohne Erlaubnis, begangen am 22.10.2019 in Bern (Ziff. 9.2 der AKS);