das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen bzw. festgestellt am 21.09.2019 an unbestimmten Orten in der Region Bern, D.________, E.________ und F.________ durch Konsum von Kokain und Marihuana, eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; B. A.________ schuldig erklärt wurde: