20.2 Erstinstanzliches Verfahren Die Festsetzung der Entschädigung für den amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Fürsprecher B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wird bestätigt. Entsprechend wird Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 12'720.45 entschädigt.