18.3.5 Gesamtwürdigung Zusammenfassend muss nach einer Gesamtwürdigung der persönlichen Verhältnisse trotz des noch eher jungen Erwachsenenalters, der Aufenthaltsdauer von neun Jahren, der Angehörigen in der Schweiz sowie der zu erwartenden Schwierigkeiten im Herkunftsland bei der Wiedereingliederung angesichts der fehlenden wirtschaftlichen Integration sowie der mangelnden Rechtstreue das ausnahmsweise Vorliegen eines schweren persönlichen Härtefalls verneint werden.