Mit einer langen Massnahme werde der Beschuldigte das überwinden können und sich beruflich und sozial integrieren können. Es sei davon auszugehen, dass hier bereits eine gewisse Änderung eingetreten sei. Denn hätte der Beschuldigte wie bis vor der Einweisung weitergefahren, wäre er bereits aufgegriffen worden. Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Massnahme erfolgreich abschliessen werde. Die Folgen einer erfolgreichen Massnahme seien eine berufliche Integration.