Dadurch werde seine Rückfallgefahr zurückgestuft und er könne ins Erwachsenenleben starten. In einer Gesamtschau kommt die Vorinstanz zum Schluss, dass das Alter des Beschuldigten, der Umstand, dass er hier seine Jugendzeit verbracht habe und dass mit der Massnahme nun eine Normalisierung der Rückfallgefahr eintreten werde, er ein «Ersttäter» sei und grundsätzlich keine Gewalt- oder Drogendelikte begangen habe, sein Heimatland Irak für ihn fremd sei und seine Familie hier lebe, knapp dafür spreche, dass im Moment das öffentliche Interesse weniger gross sei.