In den Augen des Gerichts wäre es ideal, erst nach Abschluss dieser Massnahme die Frage nach der Landesverweisung zu beurteilen, denn so wäre klar, ob der Beschuldigte die ihm nun gewährte Chance packe und wie seine weiteren Aussichten seien. Dies sei aber nicht möglich, weshalb im aktuellen Zeitpunkt davon auszugehen sei, dass er die Massnahme erfolgreich abschliessen werde. Dadurch werde seine Rückfallgefahr zurückgestuft und er könne ins Erwachsenenleben starten.