Allerdings habe er das Hauptaugenmerk nicht auf Gewalt-, sondern «nur» auf Eigentumsdelikte gerichtet. Die bisherige Inhaftierung habe bei ihm nun offenbar eine Änderung in seiner Denkweise ausgelöst und mit der Massnahme seien nun erste, positive Anzeichen erkennbar. Berücksichtige man, dass die vorliegend zu beurteilenden Delikte eigentlich auch in die Phase gefallen seien, welche zur früheren Verurteilung geführt hätten und nun auch eine entsprechende Gesamtstrafe gebildet werde, könne der Beschuldigte auch als «Ersttäter» bezeichnet werden.